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Pickerl (§ 57a): Fristen, Toleranz und die neuen Regeln ab Mai 2027

Stand: 10. Oktober 2026

Die wiederkehrende Begutachtung nach § 57a KFG – das „Pickerl“ – ist bei einem Pkw nach einem festen Muster fällig. Mit der 42. KFG-Novelle ändern sich am 19. Mai 2027 die Abstände, und die Toleranz nach dem Stichtag fällt weg.

Wann ist das Pickerl fällig?

Bis zum 18. Mai 2027 gilt für Pkw das Muster „3-2-1“:

  • die erste Begutachtung drei Jahre nach der Erstzulassung,
  • die zweite zwei Jahre danach,
  • danach jedes Jahr.

Der Monat, in dem das Pickerl fällig ist, ist auf der Begutachtungsplakette gelocht.

Wie viel Spielraum habe ich?

Derzeit darf die Begutachtung einen Monat vor dem gelochten Monat, im gelochten Monat oder bis zu vier Monate danach gemacht werden – insgesamt also ein Zeitraum von sechs Monaten.

Was ändert sich ab 19. Mai 2027?

Mit der 42. KFG-Novelle gilt für Pkw das Muster „4-2-2-2-1“:

  • die erste Begutachtung nach vier Jahren,
  • danach alle zwei Jahre,
  • ab dem zehnten Jahr jedes Jahr.

Die viermonatige Toleranz nach dem Stichtag fällt grundsätzlich weg. Dafür darf die Begutachtung bis zu vier Monate früher gemacht werden, ohne dass sich der nächste Termin verschiebt. Die neuen Regeln gelten auch für Autos, die schon zugelassen sind; für den Übergang gibt es Sonderregeln. Wann Ihr Auto drankommt, zeigt zum Beispiel der Pickerlrechner des ÖAMTC.

Mit abgelaufenem Pickerl ins Ausland?

Die Toleranzfrist ist eine österreichische Regel, die im Ausland nicht überall bekannt ist. Der ÖAMTC berichtet von Problemen an der italienischen, ungarischen, kroatischen oder slowenischen Grenze – von Strafen bis zur Abnahme der Kennzeichen – und rät, die Begutachtung vor einer Reise machen zu lassen.

Vignette und Haftpflicht

Für Autobahnen und Schnellstraßen brauchen Sie eine Vignette: als 1-Tages-, 10-Tages-, 2-Monats- oder Jahresvignette. Online gekaufte 2-Monats- und Jahresvignetten gelten aus Konsumentenschutzgründen frühestens ab dem 18. Tag nach dem Kauf; 1-Tages- und 10-Tages-Vignetten können sofort gelten. Und die Kfz-Haftpflichtversicherung muss durchgehend bestehen.

Pickerl, Vignette und Versicherung im Blick

Motor Mind merkt sich für jedes Auto Pickerl, Vignette, Versicherungen und Wartungsplan und erinnert Sie einen Monat vorher per E-Mail – für alle Autos der Familie.

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Quellen

  • WKO – Pickerl: Überprüfung/Begutachtung (§ 57a KFG)
  • ÖAMTC – Pickerlrechner
  • ÖAMTC – Nicht mit abgelaufener §57a-Plakette ins Ausland fahren
  • ASFINAG – Vignette

Regeln können sich ändern; maßgeblich sind die verlinkten Quellen.

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